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Schulprogramm GGS Eckenhagen (Juni 2009) |
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5. Unser Vertretungskonzept
Für die Kinder unserer Schule gibt
es in der Regel keine Kürzung des Unterrichts, die den Eltern nicht mindestens
einen Tag zuvor angekündigt worden ist. Wir sind bestrebt, Unterrichtsausfall
nach Möglichkeit zu vermeiden. Im Schulalltag gibt es aber immer mal
wieder Situationen, in denen die zur Verfügung stehenden Lehrerstunden
nicht ausreichen, den Unterricht vollständig abzudecken, was dann zu
Unterrichtsminimierung führt. Wenn eine Lehrkraft krankheitsbedingt
ihren Dienst nicht wahrnehmen kann, informiert sie unverzüglich die
Schulleitung über die Dauer der Erkrankung. Der Vertretungsplan wird im Lehrerzimmer
ausgehängt, damit sich die Kollegen frühzeitig auf einen
eventuellen Einsatz vorbereiten können. Tritt der Vertretungsfall kurzfristig
ein, wird die betroffene Klasse von einer Kollegin/einem Kollegen der
jeweiligen Jahrgangsstufe auf zur Verfügung stehende Klassen aufgeteilt
und die Schüler/innen erhalten Arbeitsaufgaben, die ihrem Können
entsprechen. Ein Aufteilungsplan ist stets bereit und sichtbar in der
Nähe des Lehrerpults aufgehängt. Vom folgenden Tag an erhalten die
Schüler/-innen Unterricht nach einem Vertretungsplan, der die Eltern
über Stundenplanänderungen informiert. Die Unterrichtsinhalte gibt
die erkrankte Lehrkraft in Form eines Arbeitsplans an die Kolleginnen/en vor. Sollte eine Lehrkraft längere Zeit
fehlen, übernimmt entweder eine Lehrerin aus der Vertretungsreserve oder
Kollegen/innen der Parallelklassen einen Teil des Vertretungsunterrichts und
die Aufgaben der Klassenführung. Auch in diesem Fall erfolgt der
Vertretungsunterricht nach Absprache mit der erkrankten Lehrkraft. Die
Teamarbeit in den Jahrgangsstufen erleichtert die Vorbereitungen für
eine angemessene fachliche Versorgung. Die Vertretungslehrer achten darauf,
dass die Teilnahme der Schüler/innen an den Fördermaßnahmen,
an der „Verlässlichen Betreuung“ und der OGS sichergestellt
ist. Listen hierzu befinden sich in den Klassenbüchern. Bei erkennbar langfristigem Ausfall
einer Lehrkraft wird die Schulaufsicht informiert und um den Einsatz einer
Vertretungslehrkraft gebeten. |
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