Schulprogramm

GGS Eckenhagen

(Juni 2009)

 

 

5. Unser Vertretungskonzept

 

 

Für die Kinder unserer Schule gibt es in der Regel keine Kürzung des Unterrichts, die den Eltern nicht mindestens einen Tag zuvor angekündigt worden ist.

 

Wir sind bestrebt, Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden. Im Schulalltag gibt es aber immer mal wieder Situationen, in denen die zur Verfügung stehenden Lehrerstunden nicht ausreichen, den Unterricht vollständig abzudecken, was dann zu Unterrichtsminimierung führt.

 

Wenn eine Lehrkraft krankheitsbedingt ihren Dienst nicht wahrnehmen kann, informiert sie unverzüglich die Schulleitung über die Dauer der Erkrankung.

 

Der Vertretungsplan wird im Lehrerzimmer ausgehängt, damit sich die Kollegen frühzeitig auf einen eventuellen Einsatz vorbereiten können.

 

Tritt der Vertretungsfall kurzfristig ein, wird die betroffene Klasse von einer Kollegin/einem Kollegen der jeweiligen Jahrgangsstufe auf zur Verfügung stehende Klassen aufgeteilt und die Schüler/innen erhalten Arbeitsaufgaben, die ihrem Können entsprechen. Ein Aufteilungsplan ist stets bereit und sichtbar in der Nähe des Lehrerpults aufgehängt.

 

Vom folgenden Tag an erhalten die Schüler/-innen Unterricht nach einem Vertretungsplan, der die Eltern über Stundenplanänderungen informiert. Die Unterrichtsinhalte gibt die erkrankte Lehrkraft in Form eines Arbeitsplans  an die Kolleginnen/en vor.

Sollte eine Lehrkraft längere Zeit fehlen, übernimmt entweder eine Lehrerin aus der Vertretungsreserve oder Kollegen/innen der Parallelklassen einen Teil des Vertretungsunterrichts und die Aufgaben der Klassenführung. Auch in diesem Fall erfolgt der Vertretungsunterricht nach Absprache mit der erkrankten Lehrkraft. Die Teamarbeit in den Jahrgangsstufen erleichtert die Vorbereitungen für eine angemessene fachliche Versorgung.

 

Die Vertretungslehrer achten darauf, dass die Teilnahme der Schüler/innen an den Fördermaßnahmen, an der „Verlässlichen Betreuung“ und der OGS sichergestellt ist. Listen hierzu befinden sich in den Klassenbüchern.

 

Bei erkennbar langfristigem Ausfall einer Lehrkraft wird die Schulaufsicht informiert und um den Einsatz einer Vertretungslehrkraft gebeten.

 

 

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