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Schulprogramm GGS Eckenhagen (Juni 2009) |
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12. Grundsätze
zur Leistungsbewertung 12.1
Leistungsbewertung im Fach Mathematik Unsere Leistungsbewertung orientiert sich an
den Kompetenzerwartungen der Richtlinien und Lehrpläne (s. LP S. 67). Zur Leistungsbewertung eines Schülers werden alle im
Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen, Anstrengungen und
Lernfortschritte herangezogen. Schriftliche Überprüfungen sind in
parallelen Klassen grundsätzlich identisch und werden möglichst auch
zeitgleich geschrieben. 12.1.1 Gewichtung der
Teilleistungen an der Zeugnisnote Klasse 2
Schriftliche Überprüfungen
(insgesamt vier pro Halbjahr)): -kurze Tests -Lernstandsdiagnosen ergänzend
50 % Mündliche Beiträge, einschl. Kopfrechnen 30% Bearbeitung der Rechenpässe, einschließlich der
Bereitschaft, Zusatzaufgaben zu bearbeiten 20% Klasse 3, 4
Klassenarbeiten (insgesamt vier pro Halbjahr) -kurze Tests -Lernstandsdiagnosen, Vera
ergänzend 60% mündl. Beteiligung, praktische Fertigkeiten, Kopfrechnen
30% Heftführung, Zuverlässigkeit, Bearbeitung der
Rechenpässe
10% Prozessbezogene
Kompetenzen, wie z.B. Problemlösen werden als übergeordnetes
Kriterium in alle Bewertungen der Teilleistungen einbezogen. 12.1.2
Punkte-Noten-Tabelle Zur Festsetzung der Noten in schriftlichen Klassenarbeiten/Tests
wird folgende Abstufung nach % zu Grunde gelegt: 100 % bis 98 % der
Gesamtpunkte: sehr
gut (1) 97 % bis 85 % der
Gesamtpunkte: gut
(2) 84 % bis 69 % der
Gesamtpunkte: befriedigend
(3) 68 % bis 50 % der
Gesamtpunkte: ausreichend
(4) 49 % bis 25 % der
Gesamtpunkte: mangelhaft
(5) unter 25 % der Gesamtpunkte:
ungenügend (6) |
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